AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Verkauf, Lieferung und etwaige sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende
Bedingungen unserer Vertragspartner werden für uns ausschließlich durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Das gilt
insbesondere für von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
rechtsverbindlich.
3. Lieferfristen
Die Liefertermine sind stets nur annähernd und für uns unverbindlich. Wenn die Lieferung durch von uns nicht zu vertretende
Umstände unmöglich ist, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses oder berechtigt uns, vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind unverzüglich nach Empfang der Ware auf
dem Frachtbrief zu bescheinigen.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind spesenfrei zu zahlen. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zu zahlen. Bei Warenlieferungen gewähren wir auf den Rechnungsbetrag 2 % Skonto, wenn die Zahlung innerhalb von 8
Tagen nach Rechnungsdatum eingeht.
Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkte per anno über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen hat die sofortige Fälligkeit all unserer Forderungen gegenüber
dem Zahlungspflichtigen zu Folge.
6. Beanstandungen / Gewährleistung/Haftung
Auch wenn beim Empfang der Waren Mängel offensichtlich sind, ist der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen und
ordnungsgemäß zu lagern. Der Käufer hat die Mängel unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Eingang der Ware und vor
der Verarbeitung schriftlich und unter genauer Angabe der Mängel anzuzeigen.
Der Käufer ist verpflichtet, uns Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel festzustellen.
Mangelhafte Ware können wir nach unserer Wahl instand setzen oder gegen frachtfreie Rückgabe kostenlos ersetzen. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung unsererseits ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens oder Körpers
sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
7. Annahmeverzug
Bleibt ein Besteller mit der Annahme der gelieferten Ware länger als 14 Tage der Bereitstellungsanzeige in Verzug, so sind wir nach
Setzung einer weiteren Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder
offenkundig zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
Die Gefahr geht mit Annahme der gelieferten Ware auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde die Ware nicht annehmen,
so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Verweigerung auf
den Besteller über.
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren
tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen
Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit bis zur vollständigen Tilgung unserer Forderung aus der Warenlieferung die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Rechten einschließlich Gewinnspanne und Montagekosten an uns ab. Er wird die Abtretung durch geeignete Buchvermerke in seinen Geschäftsbüchern ersichtlich machen. Der Käufer ist ermächtigt, die uns im Wege dieser Vorausabtretung abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Käufers zum Einzug dieser Forderungen kann jederzeit durch uns widerrufen werden. Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
9. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ampflwang im Hausruckwald.
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.